Klassifizierung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen

Neben Hotels werden auch Ferienhäuser und Ferienwohnungen vom Deutschen Tourismusverband e.V. klassifiziert und mit einem Sterne-Rating versehen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. hat zum Januar 2013 neue Mindeststandards und Kriterienbögen eingeführt, die zuvor in einem Arbeitskreis entwickelt wurden. So konnten die Prüfer aus der praktischen Klassifizierungsarbeit die Qualitätskriterien weiterentwickeln und an die Erwartungen der Gäste anpassen. Der aktuelle Katalog beinhaltet etwa 190 Kriterien in sieben beziehungsweise neun Kriterien.

Ferienhäuser/Ferienwohung - Auf die Sterne kommt es an

Die Anzahl der vergebenen Sterne kennzeichnen unterschiedliche Qualitätsstufen. Alle klassifizierten Ferienhäuser und Ferienwohnungen erfüllen die Mindestkriterien für ihre erhaltenen Sterne.

Ein Objekt muss zunächst allgemeine Mindestkriterien erfüllen. Tut es dies nicht, kann es nicht klassifiziert werden.

Zu den allgemeinen Kriterien eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gehören:

1) der saubere Zustand und die regelmäßige Reinigung und Pflege des Objekts, vor allem die Betten und Matratzen müssen in gepflegtem Gesamtzustand sein

2) der Zugang zu Toilettenräumen mit einer abschließbaren Tür

3) die separate Eingangstür zu einer in sich geschlossenen Einheit

4) die Koch- und Essgelegenheit mit ausreichenden Sitzgelegenheiten

5) das Zurverfügungstellen von Uhr, Spiegel, Reinigungsutensilien

Darüber hinaus muss jeder Raum ein Außenfenster, ausreichende Steckdosen, zweckmäßige Beleuchtung sowie regulierbare Heizquellen besitzen. Die angebotene Wohnfläche pro Person darf nicht weniger als acht Quadratmeter betragen.

Drei bis fünf Sterne werden vom Deutschen Tourismusverband e.V. vergeben, wenn weitere Mindestkriterien erfüllt sind.

Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus mit drei Sternen verfügt zusätzlich über:

1) ein Fernseher, dabei ist die Empfangart (Kabel-/Sat oder DVBT) unerheblich.

2) ein Fön

3) eine Informationsmappe (keine lose Prospekt-Sammlung!)

4) eine Mikrowelle oder einen Backofen.

Wichtig ist auch, dass das Objekt über adäquate Schlafgelegenheiten für erwachsene Gäste verfügt. Hierzu zählen keine Etagenbetten.

Ein Vier-Sterne-Objekt weist zusätzlich zur vorangegangenen Mindestkriterien und der Drei-Sterne-Klassifizierung folgendes auf:

1) einen Ganzkörperspiegel

2) eine vollwertige Stereoanlage

3) eine Verdunkelungsmöglichkeit in den Schlafzimmern, zum Beispiel durch Rolläden, Fensterläden oder Übervorhänge

4) Handtücher und Bettwäsche als kostenlose Erstausstattung.

Neben einer Spülmaschine sowie einer Sitzgruppe im Wohnzimmer darf das Vier-Sterne-Objekt über keine kombinierte Wohn-/Schlafräume verfügen. Das bedeutet, dass Wohnen und Schlafen in separaten, durch Türen getrennte Räumen erfolgt.

Die höchste Kategorie bei der Klassifizierung ist die Vergabe von fünf Sternen. Fünf-Sterne-Objekte zeichnen sich durch die zusätzliche Bereitstellung einer Waschmaschine und eines fest installierten Safes aus. Auch darf kein Durchgangszimmer als Schlafzimmer genutzt werden.

Die Klassifizierung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen tragen damit zu einer noch größeren Transparenz sowie zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebots bei. Nicht nur der Gast, der sich für einen individuellen Urlaub entscheidet, erhält auf diese Weise eine aussagekräftige Entscheidungshilfe sowie Planungs- und Qualitätssicherheit bei der Buchung seiner Urlaubs-Unterkunft. Auch der Betreiber der Unterkunft bekommt mit der DTV-Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität.

RSS Feeds