Den Reisepass beantragen

Hier finden Sie umfassende Informationen über den Reisepass und wo Sie den Reisepass beantragen können. Zusätzlich auch Informationen zu den Kosten und der Bearbeitungszeit. Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union.

Um den Reisepass beantragen zu können, benötigen Sie (Sie folgende Unterlagen):

  • Ihren alten Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
  • Ihren Personalausweis für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde Sollten Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) das Familienbuch beziehungsweise die Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Die Diebstahlsanzeige der Polizei, falls der bisherige Reisepass gestohlen wurde. Das nicht unverzügliche Anzeigen eines Verlustes oder Wiederfinden kann zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 300.000€ führen.

Bearbeitungszeit für den Reisepass

Wenn Sie einen Reisepass beantragen sollten Sie dies mindestens 3 bis 4 Wochen vor Reisebeginn tun, da das zuständige Bürgerbüro oder Stadtverwaltung diese Zeit benötigt. Der Reisepass kann mit Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden, bis zum 12. Lebensjahr hingegen gilt der Kinderreisepass.


Seit dem 01.11.2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert. Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 01.11.2007 ausgestellte Reisepässe ohne Chip und Fingerabdrücke behalten jedoch weiterhin die eingetragene Gültigkeit. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt. Beachten Sie bitte auf jeden Fall die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Die Kosten für den ePass

Art des Passes Eintrittsalter Gültigkeit Kosten
Kinderpass bis 12 J. 6 J. 13,00 €
Jugendliche 32-seitig ab 12 J. 6 J. 37,50 €
Jugendliche 48-seitig ab 12 J. 6 J. 59,50 €
Erwachsene 32-seitig über 24 J. 10 J. 59,00 €
Erwachsene 48-seitig über 24 J. 10 J. 81,00 €

Die Preise sind gemäß der Passgebührenverordnung §1. Die neuen ePässe, sowie die vor dem 01.11.2007 ausgestellten Kinderreisepässe und Reisepässe können nicht mehr verlängert werden.

Der Expresspass

Der Expresspass kann innerhalb von 48 Stunden ausgestellt werden, wenn seine Beantragung bis 12 Uhr in Berlin ist. Ansonsten liegt der beantragte Reisepass innerhalb von 3 Werktagen vor.

Art des Expresspasses Eintrittsalter Gültigkeit Kosten
Jugendliche 32-seitig bis zum 24. Lebensjahr 6 J. 69,50 €
Jugendliche 48-seitig bis zum 24. Lebensjahr 6 J. 91,00 €
Erwachsene 32-seitig ab dem 24. Lebensjahr 10 J. 99,00 €
Erwachsene 48-seitig ab dem 24. Lebensjahr 10 J. 113,00 €

Das Passgesetz

Das Passgesetz besagt, dass alle deutschen Staatsbürger der Passpflicht unterliegen, seit Juni 2012 auch Babys. Der Reisepass ist in verschiedene Zweckgruppen unterteilt, welche der Reisepass, der Kinderreisepass, der vorläufige Reisepass und amtliche Pässe, wie der Diplomaten- oder der Dienstpass sind.

Der Pass ist laut §4 Abs. 1 wie folgt auszustellen:

Pässe sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Pass enthält neben dem Lichtbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad,
  4. Ordensname, Künstlername,
  5. Tag und Ort der Geburt,
  6. Geschlecht,
  7. Größe,
  8. Farbe der Augen,
  9. Wohnort,
  10. Staatsangehörigkeit und,
  11. Seriennummer.
Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister. Abweichend von Satz 3 ist einem Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1 des Transsexuellengesetzes geändert wurden, auf Antrag ein Pass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts auszustellen.

Die auf dem Pass gespeicherten Daten dürfen laut Passgesetz §22 Abs. 2 nur weitergeleitet werden, wenn
  1. die ersuchende Behörde auf Grund von Gesetzen oder Rechtsverordnungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten
  2. die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen und
  3. die Daten bei dem Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erhoben werden können oder nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erforderlich sind, von einer solchen Datenerhebung abgesehen werden muß.
Hinsichtlich der Daten, die auch im Melderegister enthalten sind, finden außerdem die in den Meldegesetzen enthaltenen Beschränkungen Anwendung.

Reisepass
Reisepass

Nichtelektronischer Reisepass

Wer einen vor dem 1. November 2005 ausgestellten - das heißt nicht mit einem Chip ausgestatteten - Reisepass besitzt, kann diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiternutzen. Bald finden Sie hier auch die Adressen und Ansprechpartner der Ämter in der jeweiligen Stadt, wo Sie ihren Reisepass beantragen können. Wenn Sie Dokumente in einer Fremdsprache benötigen, oder übersetzen lassen wollen, empfehlen wir einen Übersetzungsservice.

Zweitpass

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass beantragt werden. Dieser wird dann z.B. bewährt, wenn sich zwei Länder im Krieg befinden und beide Länder bereist werden sollen (Nord- u. Südkorea, Israel und Nachbarstaaten).

Reisepasspflicht auch für Babys

Ab dem 26.06.2012 reicht der Eintrag in den Reisepass der Eltern nicht mehr aus. Folglich müssen Sie auch für Ihren Säugling einen Reisepass beantragen. Auch Kinderfotos unterliegen den biometrischen Vorgaben. Infos hierzu erhalten Sie unter www.bundesdruckerei.de, Service -> Bürgerservice -> Fotomusterstaffel. Diesen Pass erhalten Sie beim Bürger- oder Passamt.

Mitzubringen sind

  • 13 Euro
  • ein biometrisches Passbild
  • die Geburtsurkunde des Kindes
Für die Einreise in die USA wird ein regulärer Reisepass benötigt. Herstellungsdauer ca. 4 Wochen, der Pass kostet für Kinder 37,50 Euro und für Erwachsene 59,00 Euro.

Vorläufiger Reisepass

Sie stehen am Flughafen und stellen fest, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist? Es ist kein Problem mehr den vorläufigen Reisepass bei der Bundespolizei zu beantragen. Dieser ist innerhalb von wenigen Stunden fertig, 12 Monate gültig und kostet Sie 26€. Da der vorläufige Reisepass jedoch nicht in jedem Land gültig ist bzw. anerkannt wird, sollten Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt informieren, ob Ihrer Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nichts mehr im Weg steht. Um den vorläufigen Reisepass zu beantragen genügen ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument, welches dem Identitätsnachweis dient.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Um einen Reisepass während eines Auslandsaufenthaltes zu beantragen, können auch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik genutzt werden. Es gibt insgesamt 228 Auslandsvertretungen, davon sind 148 Botschaften, 60 Generalkonsulate und Konsulate, 12 Ständige Vertretungen und 8 sonstige Auslandsvertretungen. Zu beachten haben Sie nur, dass die 12 Ständigen Vertretungen keine konsularischen Dienste leisten, dass heißt Sie können dort keinen Reisepass beantragen, es werden keine Visa vergeben, es werden keine sozialen oder notariellen Dienste geleistet und so weiter.

Eine Liste aller Botschaften finden Sie hier.

Reisepass - Visa – USA

Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss. Wer einen gültigen Reisepass hat, kann sich 90 Tage ohne Visum in den USA aufhalten, solange er ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen kann. Allgemeine Informationen zum USA Visaantrag finden Sie hier.

Auslandskrankenschutz / Auslandskrankenversicherung

Den Antrag für einen Reisepass zu stellen, ausgehändigt zu bekommen und mit diesem ferne Länder zu bereisen, ist nur der erste Schritt für den Antritt einer normalen Auslandsreise.

Wichtig und für Auslandsreisen unerlässlich, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da die im außereuropäischen Ausland medizinisch anfallenden Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Sofern es sich um eine Europareise handelt wird lediglich die Höchstgrenze der auch in Deutschland geltenden Sätze übernommen. Da Sie im Regelfall jenseits der Grenzen als Privatpatient behandelt werden, reichen diese meistens nicht aus.

Hier erhalten Sie bei einer Jahresprämie von nur 17,00€ den von der Stiftung Warentest mit der Bestnote (1,4) ausgezeichnetsten Auslandskrankenschutz der Hanse Merkur. Auslandskrankenversicherungsdauer beträgt 56 Tage pro Reise. Ganz egal, wie häufig pro Jahr Sie Urlaub machen, 8 Wochen pro Reise Auslandskrankenschutzdauer sind Ihnen gewährt.

Auslandskrankenversicherung Hanse Merkur

Selbstverständlich halten wir für alle Personengruppen, welche an einer Auslandskrankenversicherung interessiert sind, passende sowie günstige Angebote zum Auslandskrankenschutz.

Auslandskrankenversicherungen im Vergleich